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Ungelesen 20.11.15, 13:33   #1
Benutzerbild von Silversurfersx
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Silversurfersx
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Abmahnung Waldorf Frommer

Hallo weiß nicht ob es hier richtig ist,
ich bekam heut mal wieder 2 Briefe von WF, Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, das es jetzt wegen irgendwelchen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Tauschbörse I, II und III ganz schlecht für mich aussieht und ich doch zahlen soll.

Erstkontakt mir WF im Juni 2014 wegen 2 Filmen auf Emule, modifizierte Unterlassungserklärung wurde von denen akzeptiert.

Was ist zu tun?

Es sind wieder eine Frist von 3 Wochen und und Angebot von Ratenzahlung drin, gab es denn nun diese Gerichtsurteile wo entschieden wurde das man selbst immer verantwortlich ist?

Nun habe ich gehört das WF manchmal ja klagt vor Gericht, kann es sein das das an der Entfernung liegt das sie klagen?
Nähe München wenig Aufwand --> Klage
weit weg von München --> viel Aufwand keine Klage
Könnte da ein Zusammenhang bestehen?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe ;-)

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