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Ungelesen 20.11.15, 13:33   #1
Benutzerbild von Silversurfersx
Mitglied seit: Feb 2015
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Silversurfersx ist offline
Silversurfersx
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Abmahnung Waldorf Frommer

Hallo weiß nicht ob es hier richtig ist,
ich bekam heut mal wieder 2 Briefe von WF, Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, das es jetzt wegen irgendwelchen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Tauschbörse I, II und III ganz schlecht für mich aussieht und ich doch zahlen soll.

Erstkontakt mir WF im Juni 2014 wegen 2 Filmen auf Emule, modifizierte Unterlassungserklärung wurde von denen akzeptiert.

Was ist zu tun?

Es sind wieder eine Frist von 3 Wochen und und Angebot von Ratenzahlung drin, gab es denn nun diese Gerichtsurteile wo entschieden wurde das man selbst immer verantwortlich ist?

Nun habe ich gehört das WF manchmal ja klagt vor Gericht, kann es sein das das an der Entfernung liegt das sie klagen?
Nähe München wenig Aufwand --> Klage
weit weg von München --> viel Aufwand keine Klage
Könnte da ein Zusammenhang bestehen?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe ;-)

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Ungelesen 21.11.15, 20:55   #2 Top
Benutzerbild von Timerle
Mitglied seit: Sep 2014
Beiträge: 28
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Abmahnung Waldorf Frommer

Geht es immer noch um den Fall von 2014 oder?
Es war ja Emule oder?

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Ungelesen 23.11.15, 19:56   #3 Top
Benutzerbild von Silversurfersx
Threadstarter
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Abmahnung Waldorf Frommer

ja 2014 2 mal Emule von 2 unterschiedlichen Filmen.

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Ungelesen 23.11.15, 20:23   #4 Top
Benutzerbild von ugurano
Mitglied seit: Sep 2014
Beiträge: 376
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ugurano
 
Abmahnung Waldorf Frommer

emule nie genutz, schlimmer als torrent

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Ungelesen 19.12.15, 13:00   #5 Top
Benutzerbild von rufusbreuer
Mitglied seit: Dec 2015
Beiträge: 2
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rufusbreuer
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Abmahnung Waldorf Frommer

Also an der Entfernung wird es nicht liegen.
Ich weiss ja nicht um welche Summe es geht, denn das ist manchmal das einzige warum nicht (direkt) geklagt wird. Bei manchen Summen lohnt es sich einfach nicht, da die Auslagen da höher sind als die geforderte Summe.

Man kann dir hier jetzt natürlich nicht raten nicht zu zahlen oder zu zahlen. Lass dir von dem RA die Urteile zukommen. Soweit ich weiss, gibt es einige Urteile in welchen entschieden wurde das gezahlt werden musste. Aber wie gesagt es gibt auch die gegenfälle.

Wenn du die Sache los werden willst kannst du bei denen auch nach einem Vergleich fragen, die Büros sind oft froh wenn sie die Sachen schnell los werden und lassen sich bei sowas sicherlich auf einen Vergleich ein. Ist für die definitiv billiger als Klagen.

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Ungelesen 21.12.15, 14:03   #6 Top
Benutzerbild von LaPlagla
Mitglied seit: Dec 2015
Beiträge: 44
LaPlagla ist offline
LaPlagla
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Abmahnung Waldorf Frommer

Ein offenes Wlan einrichten, dieses ohne Verschlüsselung nutzen und nur einzelne MacAdressen zulassen, dann sieht die Sache schon anders aus. Hier mal einfach zu den Gesetzen des offenen WLAN einlesen.

 

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