da ich mich für einen VPN Dienst entscheiden möchte, suche ich Erfahrungsberichte.
Ich suche nicht diese Positiv und Negativ, welche Kurz und Knapp sind, sondern etwas ausführlicher. Was für Speed bei. RapidShare usw.. All solche Dinge halt und einfach Eure Erfahrungen mit dem jeweiligen Dienst.
Auch würde ich gerne wissen ob man 1 Account auf mehreren Computern gleichzeitig laufen lassen kann ?
Natürlich auf weitere Anbieter möglich.
Ich hoffe es gibt ein paar Leute die bereit sind etwas ausführlicher und vielleicht mit Paar Screens oder so etwas hier zu schreiben.
Das ist kein VPN-Provider sondern ein Store für (Vic)Socks der 1337-Scene Lass es
Ich bin bis zum 23. August im Urlaub!
Und bitte folglich um Verständnis, dass ich während dieser Zeit keine PNs oder sonstigen Anfragen bearbeiten werde. Danke ;)
Moin also ich bin seit ca einem halben jahr bei YourPrivateVPN | Privacy Solutions und bin eigentlich sehr zufrieden.habe alle 3 preisklassen ausprobiert 6, 10, 15 €. Ich bin mit einer 6000 leitung online. bei der 6€ variante hatte ich einen speed von ca 260-300kb was nicht sehr zufrieden stellend ist und man bekommt eine ip, pass und usernamen.
Serverstandort: NL, UK, US
Geschwindigkeit: 2000 kbps
Transfermenge: unbegrenzt
keine Bereitstellungskosten
keine Mindestvertragslaufzeit
Einen Monat später hab ich die 10€ variante genommen und hatte einen speed von ca 500-600kb, was ich ok fand, denn ich hab ja zeit.man bekommt 2 standorte amsterdam und rotterdam , ein usernamen und ein passwort
Serverstandort: NL, UK, US
Geschwindigkeit: 6000 kbps
Transfermenge: unbegrenzt
keine Bereitstellungskosten
keine Mindestvertragslaufzeit
noch einen weiteren monat später habe ich die 15€ variante ausprobiert da ich dachte, geschwindigkeit unbegrenzt heißt, das ich auf meine 750kb komme aber der speed blieb bei den 500-600kb was daran liegen muss das ich von de nach nl geh und dann in die schweiz, was ja nicht alzu klug ist ^^.wenn man mehr als eine 6mbit leitung hat macht der 15€ account vllt sinn aber nicht bei mir.man bekommt 3 standorte usa, rotterdam, amsterdam ein pass und usernamen für alles und kann sich das so einrichten das man immer wechselt, wobei man ja nicht weiß welcher grad am schnellsten ist.
Serverstandort: NL, UK, US
Geschwindigkeit: unbegrenzt
Transfermenge: unbegrenzt
keine Bereitstellungskosten
keine Mindestvertragslaufzeit
ich bin bei der 10€ variante geblieben, ist nicht viel geld und was mir besonders gefiehl ist das er erstens nicht loggt, da das in den niederlanden nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und falls so ein gesetz doch mal kommen sollte, sie mit ihren serven auf freie länder umziehen werden, doch das wichtigste für mich war zahlen per paypal, das ist einfach und geht schnell.
MFG ShortyTheOne
edit: werde diesen monat mal http://surfonym.com/ testen und gucken ob ich dort einen besseren speed bekomme.
edit2: also habe surfonym getest und bin sehr enttäuscht, ich habe 10€ hingelegt und habe jetzt einen speed von 80-100kb, das ist ei bisschen wenig! würd ich nicht empfehlen
Trackbuster liegt in Bedburg in .DE(utschland) laut einer whois Abfrage.
Jeder deutsche Staatsanwalt kann da reinmarschieren und ein Logging befehlen, wenn jemand bei RS upgeloaded hat und RS die Trackbuster-IP rausgerückt hat.
Über blackvpn habe ich keine Beurteilung gefunden.
Gibt aber genug Seiten, wo man sich über VPNs informieren kann. Ist sogar notwendig, weil z.B. Banana VPN kein Bittorrent aber US TV erlaubt.
Andere VPNs sind vielleicht von HULU auf ne Blacklist gesetzt worden.
Icacy erlaubt jede Form von Filesharing liegt aber in der Schweiz und die Schweizer sind mir nach dem Roman Polanski Fall sehr suspekt, weil sie jemanden auf Wunsch der USA verhaften obwohl der Fall verjährt ist.
Relakks gehorcht schwedischem und Europa-Recht, weil Europa-Mitglied. Relakks und alle anderen europäischen Anbieter also auch z.B. Cyberghost sind verpflichtet eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen.
Wo hat welcher vpn seinen Hauptsitz?
Gugeln:
geo trace tool
whois domain
Edit: Wenn yourprivatevpn in den Niederlanden zuhause ist und Niederlande zur EU gehört, dann loggen die auch im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung.
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Trackbuster Ltd, 69 Great Hampton Street
B18 6EW Birmingham, United Kingdom
registered in England and Wales at the
Companies House in Cardiff with
Company Number: 5773784
Director: Stefan Mocken
Hausanschrift
Zitat:
Trackbuster Ltd. & Co. KG
Adolf-Silverberg-Straße 43
50181 Bedburg
also unterliegt dieser vpn dem uk gesetz!? von den gesetzen in uk hab ich keine ahnung!
da aber uk zu der eu gehört gilt da ja auch die vorratsdatenspeicherung.
also unterliegt dieser vpn dem uk gesetz!? von den gesetzen in uk hab ich keine ahnung!
Ja, das Ltd deutet darauf hin, dass dieses Unternehmen mit minimal 100 Pfund haftet.
In Deutschland haftet eine GmbH mit minimal 25.000 Euro.
Sofern in den AGBs nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass eine Zusammenarbeit mit Staatsanwälten und Polizei unmöglich ist, ist eine Zusammenarbeit möglich.
Wie englisches Recht so aussieht, weiß ich nicht, aber ich unterstelle, dass die auch bei Urheberrechtsverstößen im gewerblichen Ausmaß mit der Polizei zusammenarbeiten werden.
Soweit ich mir die AGBs von einigen VPN angesehen habe, kooperieren die mit der Exekutive.
ivacy (Schweiz) hat sogar eine abuse-Email-Adresse für Urheberrechtsverstöße.
Prinzipiell müsste also ein deutscher Staatsanwalt Amtshilfeersuchen in England einreichen, wenn sich der deutsche Admin weigert bei einem Logging mitzumachen.
Edit: England loggt alles! DNA ihrer Bürger wollen die auch loggen. Datenschutz gleich praktisch Null. Filesharing strengstens verboten. Deutscher Staatsanwalt dürfte bei Urheberrechtsverletzungen schnell Antwort auf sein Ersuchen bekommen.
Jeder deutsche Staatsanwalt kann da reinmarschieren und ein Logging befehlen, wenn jemand bei RS upgeloaded hat und RS die Trackbuster-IP rausgerückt hat.
Jein, bringt in dem Falle aber eher weniger.
Zitat:
Relakks gehorcht schwedischem und Europa-Recht, weil Europa-Mitglied. Relakks und alle anderen europäischen Anbieter also auch z.B. Cyberghost sind verpflichtet eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen.
Ja, im Zweifelsfalle dürften die Logs aber ziemlich wertlos sein. Die Anbieter müssen ja nur loggen, welcher User zu welcher Zeit mit welcher IP eingeloggt war. Wenn zur fraglichen Zeit nicht gerade nur 1 User auf dem bestimmten Server eingeloggt war, nützen der Staatsanwaltschaft die Logs überhaupt nichts.
Ja, im Zweifelsfalle dürften die Logs aber ziemlich wertlos sein.
Wäre eine sehr gute Erklärung, dass man nichts über Hausdurchsuchungen von Downloadern und fast nichts von ermittelten Uploadern hört.
Irgendso ein Gericht in Hamburg hatte in einem rabiaten Urteil geurteilt, dass Rapidshare sogar verhindern soll, dass Pool-IPs Zugang zu RS bekommen.
Damit sind dann auch VPNs gemeint, die eine sehr begrenzte Zahl von IPs z.B. 100 Stück auf mehrere tausend (und mehr) User switchen.
Wenn aber ein VPN wie ivacy eine abuse-Email-Adresse für Copyright-Verstöße hat oder z.B. Xerobank deutlich darauf hinweist, dass sie bei Urheberrechtverstößen sofort mit dem LAW zusammenarbeiten würde ich diese aus einer engeren Auswahl ausschließen.
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Wo hat welcher vpn seinen Hauptsitz?
Im Impressum bzw. bei Contact auf der Webseite/site des Anbieters reinschauen.
GeoIP Datenbank von z.B. maxmind in Wireshark einbinden
FlagFox Addon für Firefox (addons.mozilla.org)
Edit: Wenn yourprivatevpn in den Niederlanden zuhause ist und Niederlande zur EU gehört, dann loggen die auch im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung.
Die Vorratsdatenspeicherung hast du ja nun schon oefters erwaehnt, jedoch hast du wohl keine Ahnung, worauf sich diese bezieht?
Diese schreibt lediglich den InternetServiceProvidern (Telekom, ...) vor, Daten 6 Monate zu behalten. Weder Filehoster wie Rapidshare, noch VPN-Zugangsanbieter sind davon betroffen.
Wenn aber ein VPN wie ivacy eine abuse-Email-Adresse für Copyright-Verstöße hat
Das dürfte ziemlich normal sein. Ein Unternehmen, das einen Dienst anbietet ist sicherlich verpflichtet so eine Email Adresse angeben zu müssen (zumindest wenn sie sich in westlichen Ländern befinden). Die VPN Anbieter sehen sich ja nicht als Mittelsmänner für illegale Sachen, wenn ein VPN User meinen Server angreifen würde, würde ich schon gerne eine Email Adresse haben, um den Anbieter über dieses Verhalten zu informieren.
Die Vorratsdatenspeicherung hast du ja nun schon oefters erwaehnt, jedoch hast du wohl keine Ahnung, worauf sich diese bezieht?
Diese schreibt lediglich den InternetServiceProvidern (Telekom, ...) vor, Daten 6 Monate zu behalten. Weder Filehoster wie Rapidshare, noch VPN-Zugangsanbieter sind davon betroffen.
Ein InternetServiceProvider ist jedoch ein Dienstleister der Internet-Dienste anbietet.
Ein VPN-Anbieter ist meiner Meinung nach auch ein Internet-Dienstleister.
Kann logisch schon nicht sein, dass sich ein Terrorist hinter einem VPN versteckt und massenhaft Chemikalien bestellt, ohne dass seine IP ermittelt werden kann.
Dass in Deutschland dann laut einem BVerfG-Urteil nur bei schwersten Straftatbeständen auf Vorratsdatenspeicherungs-Daten zugegriffen werden kann, ist eine andere Sachen.
Aber wie ist es in England mit z.B. London und einer Million installierter Kameras, millionfach illegal verwendeten Gen-Proben unschuldiger Bürger und anderen Unglaublichkeiten, sehen englische Behörden das genau so wie das deutsche BVerfG?
Man weiß es nicht.
Ein Handy-Kommunikationsanbieter ist kein InternetServiceProvider trotzdem sind die auch zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen worden. Ein Grünen-Abgeordneter hat auf Einsicht seiner Handy-Verbindungsdaten geklagt, weil die Telekom ihm trotz §34 BDSG diese Daten nicht aushändigen wollte.
Der CCC hat vor dem BVerfG beeindruckend gezeigt, was man mit Handy-Verbindungsdaten machen könnte.
GPS-Daten gehören keinem InternetServiceProvider trotzdem werden die auch gespeichert.
Filehoster wie Rapidshare sind nicht betroffen von der Vorratsdatenspeicherung, weil Schweiz nicht zu EU gehört.
Netload liegt in mit Firmensitz und Server-Farm dagegen in Deutschland und ich frage mich natürlich, warum Netload bei mygully und 3dl zu den verbotenen Hostern gehört.
Zitat:
Das dürfte ziemlich normal sein.
In Europa sicher, und es ist wie bei Rapidshare ein deutlicher Warnhinweis, dass bei Uploadern von urheberrechtlich geschützten Material mit den Behörden zusammen gearbeitet wird (siehe Privacy Policy von RS).
Kann logisch schon nicht sein, dass sich ein Terrorist hinter einem VPN versteckt und massenhaft Chemikalien bestellt, ohne dass seine IP ermittelt werden kann.
Warum nicht?
Aber selbst wenn, welcher Terrorist würde chemikalien übers Internet bestellen? Bis jetzt sind die zumindest noch nicht auf Grund einer IP in Gitmo gelandet.
Außerdem, selbst wenn ein VPN Anbieter zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet ist, müssen, wie ich schon gesagt habe, die Daten nicht in jedem Fall hilfreich sein. Die Datenspeicherung besagt ja nur, das Zeit und IP Adresse, mit der die Verbindung hergestellt wurde, gespeichert werden muss. Bei einem Server, auf denen 100+ User zur gleichen Zeit eingeloggt sind, dürften diese Daten dann ziemlich nutzlos sein.
Zitat:
In Europa sicher, und es ist wie bei Rapidshare ein deutlicher Warnhinweis, dass bei Uploadern von urheberrechtlich geschützten Material mit den Behörden zusammen gearbeitet wird (siehe Privacy Policy von RS).
Nein, sehe ich nicht so. Rapidshare ist ja etwas komplett anderes als ein VPN Anbieter.
Welcher Bodybuilder bestellt illegale Anabolika via Internet?
Zitat:
Aber selbst wenn, welcher Terrorist würde chemikalien übers Internet bestellen?
Keiner, es würde der Mittelsmann eines Zwischenhändlers eines Freundes des Onkels des Terroristen entsprechende/akkumulierende Mengen bestellen, oder irgendwie so.
Seit dem letzten Anschlag 2002 in Spanien sind die ja erstaunlich ruhig, fast schon tod, d.h. die existieren nicht mehr oder sie akkumulieren.
Über das Handy bestellen Terroristen auch nicht, seitdem Bi.aden weiß, dass der CIA seine Satellitengespräche (n-tv.de/wissen) abgehört hat.
Sind europäische VPN sicher für Uploader auf europäische Hoster insbesonders für Rapidshare?
Nein!
You can consider most of the Swedish VPN providers as safe, until the end of the summer 2009. By the end of the summer of 2009 all the ISP's in Sweden shall have given the FRA (Swedens version of the NSA) access to all their fiber-traffic and also then the data retention directive should be in effect.
As for the outside of the EU, Switzerland should be avoided since they cooperate closely with the other countries and the EU regarding traffic surveilance. Switzerland also run their own data retention through the Onyx system and has been doing so since 2000. The United States and United Kingdom are other countries to avoid. The United Kingdomlog all mail, sms, telephone calls and Internet sessions, and save the data for at least 2 years. The U.S.A has various laws (DMCA and the Patriot Act amongst others) that makes all the promised security an illusion.
Kann hacker1 das Gegenteil beweisen?
Ja, er muss nur CyberGhostVPN, Relakks, Trackbuster, ivacy, SwissVPN, etc. bezahlen und brandheiße und illegale Kino-Hits und CDs hochladen, die RS-Links hier in der Börse posten und dazu jeweils den VPN-Anbieter angeben.
Nachdem hier wieder Debatten von Befürwortern und Feinden von VPN enstanden sind, möchte ich Dir mal einen Testbericht geben, der Dir hoffentlich hilft.
Ich bin schon seit längerer Zeit Premiumuser von Cyberghost VPN.
Ich persönlich bin überzeugt, dass der Grad an Anonymität, den man mit VPN erreichen kann, mehr als genug ist. Ich habe mich lange nach den richtigen Tools umgesehen, habe z.B. TOR ausprobiert, was mir persönlich viel zu langsam war.
Bin dann vor einer Zeit auf die VPN Schiene gewechselt und natürlich bei cyberghost gelandet. In vielen Foren behaupten immer einige User, dass Cyberghost nichts für die Anonymität tut, kann diesen Usern in dem Punkt kein Recht geben.
Auf ihrer Webseite schreiben sie beispielsweise:
Zitat:
Ausdrücklich erwähnt sei, dass wir NICHT speichern:
Den Inhalt irgendwelcher Kommunikation oder Daten über aufgerufene Webseiten.
Die Anonymität des einzelnen Users bleibt also gewährleistet. Da wir (bei sechsstelligen Userzahlen) sicherstellen können, dass sich zu jeder Zeit auf jedem unserer Server immer mehrere User aufhalten, kann eine genaue Zuordnung von User-IP zu CyberGhost-IP nicht erfolgen. Es teilen sich zu jedem Zeitpunkt immer mehrere User eine CyberGhost-IP-Adresse. Eine Rückverfolgung auf eine einzelne Person ist damit ausgeschlossen.
Wie hacker1 schon erwähnt hat, eine eindeutige Zuordnung kann nicht erfolgen, da sich mehrere User immer eine IP teilen.
In punkto Schnelligkeit ist CG einfach top, habe mit einer 4k Leitung 280kb Downloadgeschwindigkeit bei Rapidshare, Seiten bauen sich genauso auf wie ohne Verschlüsselung.
Einziger Nachteil ist vielleicht, dass es nicht kostenfrei ist. Es gibt aber auch eine kostenlose Variante.
Welcher Bodybuilder bestellt illegale Anabolika via Internet?
Sicher so einige. Seit wann sind Bodybuilder Staatsfeinde?
Außerdem sind das meiste hier im Forum Uploader/Downloader und keine Terroristen.
Zitat:
Keiner, es würde der Mittelsmann eines Zwischenhändlers eines Freundes des Onkels des Terroristen entsprechende/akkumulierende Mengen bestellen, oder irgendwie so.
Glaub ich kaum. Da würde gar nichts per Internet bestellt, sondern einfach auf anderen Wegen beschafft.
Zitat:
Sind europäische VPN sicher für Uploader auf europäische Hoster insbesonders für Rapidshare?
Nein!
Sind VPN Anbieter denn ISPs? Nein! Selbst nach englischem Recht nicht. Und sie sind auch nicht verpflichtet mit NSA und Co zu kooperieren.
Außerdem dürfte man dann genauso wenig Windows einsetzen. Microsoft Deutschland ist z.B. für die sofortige Einrichtung der Internetsperren, Microsoft USA arbeitet eng mit der NSA zusammen, und in Sachen "Patriot Act" ist es bei Microsoft auch überhaupt kein Problem an Informationen zu kommen.
Zitat:
Kann hacker1 das Gegenteil beweisen?
Wozu? Um ein Gegenteil zu beweisen müsste daddeldude ja erstmal das Vorhandensein und die tatsächliche praktischen erfolge der Ermittler bei einem VPN Dienst beweisen. Bisher hab ich da auf beiden Seiten nur Spekulationen bzw. Interpretationen gesehen.
Zitat:
Ja, er muss nur CyberGhostVPN, Relakks, Trackbuster, ivacy, SwissVPN, etc. bezahlen und brandheiße und illegale Kino-Hits und CDs hochladen, die RS-Links hier in der Börse posten und dazu jeweils den VPN-Anbieter angeben.
Trennt Cyberghost die Internetverbindung, falls die Anonymisierungs-Software wegen Überlastung keinen mehr anonymisieren kann, oder wird man wie bereits in 2008 festgestellt transparent ohne Warnung vom Cyberghost Client ins Internet geschaltet?
Zitat:
Eine Rückverfolgung auf eine einzelne Person ist damit ausgeschlossen.
1. Wenn ein Rechtsanwalt sehr schnell von Rapidshare die IP bekommt und der uploadende CG-Benutzer sich inzwischen nicht ausgeloggt und wieder eingeloggt hat, ist doch eine Zuordnung der IP problemlos möglich.
Wer also CG mit RS benutzen als Uploader will, muss sich häufiger aus- und wieder einloggen.
Als RS-Downloader braucht man keinen VPN, weil RS bereits die Downloader anonymisiert.
2. In Echtzeit also wenn Mr. Polizei am Terminal sitzt und life protokolliert kann doch jeder Uploader und auch Downloader problemlos identifiziert werden.
Da nützt dann auch kein Scrambling der User-IPs und der sieben CG-Server-IPs irgend etwas.
Darf Mr. Polizei mitprotokollieren? Klar, wie sonst sollen die denn die Cyber Criminals also auch Uploader auf RS schnappen.
Als Telekommunikationsanbieter muss CG einiges speichern:
Zitat:
Da wir zur Datenvorratspeicherung verpflichtet sind, speichern wir ab dem 01.01.2009 für sechs Monate bei jeder Verbindung mit einem CyberGhost-Server (Premium oder Basic) folgende Verkehrsdaten:
Die Kennung (User-ID und Einwahl-IP-Adresse) und die IP-Adresse des zugewiesenen CyberGhost-Servers und den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Logins auf den Server sowie den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Logouts vom Server.
r€vosollte daher cyberghost und trackbuster schon mal gar nicht nehmen bzw. prinzipiell schon mal gar nichts aus Europa, da er ja irgendwas mit Rapidshare machen möchte.
Soweit ich das in anderen z-Boards gelesen habe, ist jeder non eu VPN wie z.B. perfect-privacy (flatrate daher non logging) als VPN sowie die Verwendung eines non logging Socks5 Servers in Ländern wie z.B. Russland und in Kombination mit dem Remote Upload Service von RS die einzige Möglichkeit als Uploader bei RS nicht geschnappt zu werden.
ich habe mal Trackbuster angeschrieben und diese haben auch natürlich zurück geschrieben. Hier die Antwort:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
unser Server befinden sich derzeit in Deutschland und Luxemburg.
Seit 01.01.2009 sind deutsche Telekommunikationsanbieter sind nach §113a TKG, auch wenn sich Ihre Infrastruktur im europäischen Ausland befindet, dazu verpflichtet die Vorratsdatenspeicherung um zu setzen.
Im Gegensatz dazu, werden ausländische Telekommunikationsanbieter, deren Infrastruktur sich in Deutschland befindet, unserer Ansicht nach, nicht von dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (§113a TKG) erfasst.
Entscheidend für die Umsetzung des §113a TKG ist allein der Unternehmenssitz des Betreiber des VPN- Netzwerk.
Beispielhaft bedeutet dies folgendes:
Wenn die Trackbuster Ltd & Co KG (Unternehmssitz in Deutschland) Betreiber des trackbuster VPN Netzwerk wäre, so wäre diese zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, unabhängig vom Standort Ihrer Server.
Wenn die Trackbuster Ltd (Unternehmssitz in England) Betreiber des trackbuster VPN Netzwerk wäre, so wäre diese NICHT zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, unabhängig vom Standort Ihrer Server.
Das trackbuster VPN wird von einer Gesellschaft betrieben, welche Ihren ausschließlichen Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands hat. Demnach ist die Betreiberin des Trackbuster VPN nicht zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.
Aufschlussreiche Antwort aber so ganz sicher ist man sich wohl nicht, sonst müsste man sich nicht an der Klage beteiligen.
[ BILD ANZEIGEN ]
Die Trackbuster Ltd & Co KG beteiligt sich an der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de) initierten Verfassungsklage gegen das in Kraft getretene Gesetz.
Nutzungsverhalten und Anonymität:
Speichert Trackbuster mein Nutzungsverhalten?
NEIN! Trackbuster speichert in keiner Weise, welche Dateien, Webseiten, Emails, etc. Sie anfordern bzw. versenden.
Wie sichert Trackbuster Ihre Anonymität?
Trackbuster betreibt ein Virtuelles Privates Netzwerk (VPN), in das Sie sich mit Ihrem Computer über einen SSL-Tunnel verbinden. Die Verbindung zum Trackbuster VPN Netzwerk ist stark verschlüsselt und kann selbst von Ihrem Internetprovider nicht entschlüsselt werden. Ihr Datenverkehr kann somit nicht mitgehört und protokolliert werden.
Trackbuster funktioniert auch mit allen gängigen legalen Tauschbörsen. Sie können in Tauschbörsen (eDonkey, BitTorrent, FastTrack, etc.) anonymisiert legale Dateien hoch- und runterladen.
Nun, wenn das alles stimmt dann mach doch den Härte-Test und lade mit Trackbuster jene Datei auf RS hoch, die Ryuuk unerfreuliche Post bescherte.
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRA 23888
Steuernummer: 203/5823/0569
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Trackbuster Ltd, 69 Great Hampton Street
B18 6EW Birmingham, United Kingdom
registered in England and Wales at the
Companies House in Cardiff with
Company Number: 5773784
Director: Stefan Mocken
Hausanschrift
Trackbuster Ltd. & Co. KG
Adolf-Silverberg-Straße 43
50181 Bedburg
Die Datenschutzbestimmungen von Trackbuster sind sehr gut und das meine ich nicht ironisch. Deren AGB ist im Gegensatz zu der von Xerobank eine richtige Wohltat.
Letztendlich ist jedoch zu beachten, dass deren komplette IT-Infrastruktur in Deutschland liegt und in Deutschland gilt deutsches Recht und dieses Recht kann Mr. Polizei in Anspruch nehmen, d.h. es darf und wird nicht auf die Vorratsdatenspeicherungsdaten zurückgegriffen, um RS-Uploader zu ermitteln, aber es darf live geloggt werden, um RS-Uploader zu ermitteln.
Trackbuster ist eine sehr gute und preiswerte Lösung, um anonym Erotik-, Usenet- oder andere Test-Angebote oder Abos auszuprobieren aber sicher nicht für RS-Uploader geeignet.
Speichert Trackbuster mein Nutzungsverhalten?
NEIN! Trackbuster speichert in keiner Weise, welche Dateien, Webseiten, Emails, etc. Sie anfordern bzw. versenden.
? wenn in deutschland logg pflicht ist und man mit einem deutschen vpn online ist!
Trennt Cyberghost die Internetverbindung, falls die Anonymisierungs-Software wegen Überlastung keinen mehr anonymisieren kann, oder wird man wie bereits in 2008 festgestellt transparent ohne Warnung vom Cyberghost Client ins Internet geschaltet?
War das nicht nur die Trial-Version?
Vielleicht nur ein Bug in der Software? Warum nicht Standard-Software benutzen?
Zitat:
1. Wenn ein Rechtsanwalt sehr schnell von Rapidshare die IP bekommt und der uploadende CG-Benutzer sich inzwischen nicht ausgeloggt und wieder eingeloggt hat, ist doch eine Zuordnung der IP problemlos möglich.
Wie denn? Der Rechtsanwalt muss erstmal über ein Gericht RS zur Ausgabe der IP zwingen. Der Rechtsanwalt bekommt dann die IP von einem Server des VPN Anbieters.
Selbst wenn der User noch eingeloggt ist, wie willst du da auf einen bestimmten User Rückschlüsse ziehen?
Zitat:
2. In Echtzeit also wenn Mr. Polizei am Terminal sitzt und life protokolliert kann doch jeder Uploader und auch Downloader problemlos identifiziert werden.
Da nützt dann auch kein Scrambling der User-IPs und der sieben CG-Server-IPs irgend etwas.
Darf Mr. Polizei mitprotokollieren?
Nein, nur wenn ein Richter das genehmigt hat. Außerdem ist der Datenverkehr zwischen Rechner und VPN Anbieter verschlüsselt, da lassen sich schlecht wertvolle Daten mitloggen.
Zitat:
wie sonst sollen die denn die Cyber Criminals also auch Uploader auf RS schnappen.
Weil es vielleicht noch viele gibt, die ohne VPN/Proxy hochladen? Siehe Bittorrent? Siehe die tausende von Leuten die ihre Daten freiwillig in Abo Fallen preisgeben?
Zitat:
aber es darf live geloggt werden, um RS-Uploader zu ermitteln.
Ohne Grund darf nicht einfach geloggt werden!
Wie schon gesagt, die Verbindung zum VPN Anbieter ist verschlüsselt, die Polizei sieht also, selbst wenn sie loggen dürfen, nur, das jemand eine Verbindung zum VPN Anbieter aufbaut.
Ich habe mich lange nach den richtigen Tools umgesehen, habe z.B. TOR ausprobiert, was mir persönlich viel zu langsam war.
TOR dürfte aber so ziemlich das einzige halbwegs sichere Tool sein. Denn es sind nicht ausschließlich gewerbliche Anbieter daran beteiligt.
Und klar, könnten die loggen. Das könnten gewerbliche Anbieter aber auch.
Und dort wären die genutzten Server dann alle in einer Hand und man würde immer die Server aus dem selben Pool nutzen.
Und warum TOR so lahm ist, dürfte wohl relativ leicht erklärt sein.
Ich könnte ja jetzt mal fragen, ob du während deiner Tests selber auch eine Node mit deiner Bandbreite fürs Netzwerk zur Verfügung gestellt hast.
Und beantworten könnte ich die Frage wahrscheinlich auch richtig.
Vermutlich hast du das nicht, sondern nur von der Bandbreite profitiert, die die Anderen zur Verfügung stellen.
Zitat:
aber es darf live geloggt werden
wieso darf da trackbuster schreiben
Zitat:
Speichert Trackbuster mein Nutzungsverhalten?
NEIN! Trackbuster speichert in keiner Weise, welche Dateien, Webseiten, Emails, etc. Sie anfordern bzw. versenden.
? wenn in deutschland logg pflicht ist und man mit einem deutschen vpn online ist!
Es werden nur Verbindungsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert also deine IP, Ziel-IP und meinetwegen noch Dauer der Verbindung aber keine Inhalte.
Zitat:
Der Rechtsanwalt muss erstmal über ein Gericht RS zur Ausgabe der IP zwingen.
Nein, muss er nicht. Eldar hat das in Ryuuks Thread erklärt.
RS (sowie jeder deutsche OCH wie z.B. Netload) muss bei Copyright-Verstößen unverzüglich EMail-Adresse und IP dem Rechtsanwalt eines Geschädigten rausgeben, siehe Novellierung des Urheberrechts 2008.
Mr. Polizei darf nach richterlicher Genehmigung Telefone, VoIp und Handys abhören und sicher auch GPS-Daten abfragen.
Bei erheblichen Urheberrechtsverstößen, die von einem deutschen VPN ausgehen, dürften die es sich mit richterlicher Genehmigung sogar im Server-Zentrum eines deutschen VPN gemütlich machen und entschlüsselt alles live loggen.
Siehe den Fall JAP in Dresden (oder war es Leipzig?) vor zig Jahren, wo es aber nicht um Copyright sondern um etwas altmodisches ging.
Warum lesen wir via Google nichts von polizeilichen Ermittlungstätigkeiten bei deutschen VPNs oder deutschen OCHs?
Annahme 1. Sie ermitteln noch und bis dahin muss jeder den Mund halten sonst gibts Strafanzeige und Knast auf Bewährung.
oder
Annahme 2. Jeder warez-upper benutzt non EU VPNs zum Uploaden auf OCH wie z.B. RS oder uploaded ohne VPN direkt von z.B. Russland, China, Tonga, Antigua, etc. auf RS, oder remote upload mit vpn via non loggenden russischen Webspace Hoster, oder ... und alle Ermittlungstätigkeiten werden bzw. werden immer wieder ergebnislos eingestellt.
Ja, aber bei Trackbuster wird ebens nichts geloggt ! Ganau das ist der Punkt, den der Sitz der Haftungsgesellschaft ist außerhalb von DE lt. Zitat:
Das trackbuster VPN wird von einer Gesellschaft betrieben, welche Ihren ausschließlichen Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands hat. Demnach ist die Betreiberin des Trackbuster VPN nicht zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.
Aufgrund dessen wird absolut nichts gespeichert. Auch nicht wann du dich einloggst und mit welcher VPN IP !
Was bringt es einem Anwalt, denn Haftungsort ist der jeweilige Ort wo das Unternehmen Haftbar gemacht werden kann und nicht wo die Server stehen.
Da bringt dir auch ein livelogging nichts, da er den Antrag im Ausland bei Trackbuster einreichen muss und diese keine Daten von dir haben.
Wie gesagt, auf deutschem Boden gilt deutsches Recht und die einzige Ausnahme sind ausländische Botschaften in denen ausländisches Recht gilt.
Zitat:
Was bringt es einem Anwalt
Nichts, aber ich redete von Staatsanwälten und Polizei, die bei deutschen VPNs aktiv sein können.
Wie gesagt, wenn die nichts loggen lade einfach nur ein Lied/ein.../ein... (Bagatellklausel, Abmahnung nur bei gewerblichen Ausmaß möglich) auf Uploaded oder Netload hoch und wir werden sehen, wie sicher Trackbuster ist, am besten deine Privatkopie einer Internet-Radio-Aufnahme.
Mach es dem Gema-Suchroboter einfach und verschlüssele weder das Archiv noch scramble den Archiv-Namen und poste den RS/Netload/Uploaded-Link hier in der Boerse.
Einfach mal abmahnwahn bei gugel eingeben, dann müsstet du eine Liste von Audio/Video/Software-Sachen finden, die intensiv abgemahnt werden.
Warum kooperiert Rapidshare mit deutschen Gerichten, obwohl der Firmensitz in der Schweiz liegt? Antwort: Die RS-Serverfarmen liegen hautpsächlich in .de, in Frankfurt mit hervorragendem Backbones, daher fast niemals CRC-Fehler, hohe Downloadgeschwindigkeiten, usw.
Muss z.B. Arcor loggen oder IPs im Rahmen des Auskunftanspruches rausrücken, obwohl es zum englischen Vodafone-Unternehmen gehört? Klares Ja!
Unternehmenssitz im Ausland ist kein Hindernis für einen Staatsanwalt und die Polizei einen Admin vor Ort in Beugehaft zu nehmen, wenn der sich weigert Mr. Polizei zu helfen.
Ein deutscher Staatsanwalt müsste nur Amtshilfeersuchen in England stellen, wenn er bei Trackbuster in Bedburg nur einen Pförtner findet oder z.B. nur einen Techniker, der keine Passwords hat sondern nur FPs, Router, etc. austauscht, wenn ein rotes Lämpchen brennt.
Findet Mr. Law jedoch eine IT-Infrastruktur mit Admins, Mods, Hotline, Sichtgeräten, etc. dann geht direkt die Post ab und wer sich dann widersetzt, der kriegt erste Erfahrungen mit Zwangsmaßnahmen.
Wie gesagt, Trackbuster ist für anonymes (Erotik...)-Surfen sehr gut geeignet, aber es liegt eben in Deutschland und wer dann mit denen bei z.B. Netload runterlädt, der geht ein höheres Risiko ein (kein Datenschutz für Downloader in AGB von Netload).
Es werden nur Verbindungsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert also deine IP, Ziel-IP und meinetwegen noch Dauer der Verbindung aber keine Inhalte.
Die Ziel IP wird auch nicht gespeichert, sondern nur IP, Datum und Dauer.
Zitat:
Nein, muss er nicht. Eldar hat das in Ryuuks Thread erklärt.
RS (sowie jeder deutsche OCH wie z.B. Netload) muss bei Copyright-Verstößen unverzüglich EMail-Adresse und IP dem Rechtsanwalt eines Geschädigten rausgeben, siehe Novellierung des Urheberrechts 2008.
RapidShare sitzt in der Schweiz. Außerdem bräuchten sie dann immernoch einen Staatsanwalt um an die Daten hinter der IP zu kommen.
Zitat:
Mr. Polizei darf nach richterlicher Genehmigung Telefone, VoIp und Handys abhören und sicher auch GPS-Daten abfragen.
Woher wollen sie GPS Daten abfragen?
Zitat:
Bei erheblichen Urheberrechtsverstößen, die von einem deutschen VPN ausgehen, dürften die es sich mit richterlicher Genehmigung sogar im Server-Zentrum eines deutschen VPN gemütlich machen und entschlüsselt alles live loggen.
Quelle? Zitat? Gesetzauszug? Ansonsten ->FUD
Zitat:
Siehe den Fall JAP in Dresden (oder war es Leipzig?) vor zig Jahren, wo es aber nicht um Copyright sondern um etwas altmodisches ging.
Ja. Den Fall kenne ich. Aber was hat der Fall mit dem zu tun, was du eben behauptet hast? Dort wurde JAP dazu von einem Gericht verurteilt, bestimmte Zugriffe auf Seiten zu loggen. Und das wurde auch vorher so groß angekündigt. Ein Polizist hat dort nie im Rechenzentrum gesessen, geschweige denn live mitgeloggt.
Zitat:
Warum lesen wir via Google nichts von polizeilichen Ermittlungstätigkeiten bei deutschen VPNs oder deutschen OCHs?
Annahme 3: Die Ermittlungen laufen nur verstärkt in P2P Netzwerken, bei denen man mehrere IP Adressen gleichzeitig ermitteln kann.
Annahme 4 (für mich am wahrscheinlichsten): Die Polizei ermittelt gar nicht, sondern ein Rechteverstoß wird von einem Anwalt der Industrie direkt abgemahnt.
Annahme 5: Die deutschen VPNs sind trotz Vorratsdatenspeicherung genauso "sicher" wie die nicht EU-VPNs
Nett das du meine Argumentation so übernimmst, hätte es eigentlich etwas besser gefunden, wenn du meine Argumentation beantwortet hättest, anstatt einfach nur das zu übernehmen.
Ich kann dir als Quelle z.B. Wikipedia nennen, wo ist deine Quelle?
Zitat:
Zu einer Verbindung gehören immer zwei IPs.
Jein, das ganze wird da nur einmal gespeichert. Es wird beim VPN Anbieter die Quell IP des Kunden geloggt, und die IP des VPN Servers, mit dem sich der Kunde verbunden hat.
Zitat:
Nein, Auskunftanspruch gegenüber dem ISP kriegen sie bei Urheberrechtsverletzung bei Vorkasse von 200 Euro beim Amtsgericht. Bist nicht up to date.
heise.
ct - die Zeitschrift - hat auch darüber berichtet.
Wirst du aber nicht finden, weil der Artikel wahrscheinlich kostenpflichtig ist.
Edit: 16.01.2010
JAP hatte eine Protokollierungslösung als Kompromiss durchsetzen können d.h. Mr. Polizei und Mr. Law wollten zu Anfang kar keinen Kompromiss sondern ganz klar live im Serverzentrum mitloggen.
Widerstand wäre Strafvereitelung gewesen. Folgen: Rechner beschlagnahmt, Strafanzeigen, vielleicht sogar Beugehaft, etc.
Zitat:
Nein, in den meisten Fällen nicht.
Indirekt gibst du zu, dass du nicht up to date warst?
Quelle, Beleg, dass Amtsgerichte in den meisten Fällen nicht mitmachen?
Widerspricht total der Tatsache, dass um die 450.000 P2P Filesharer gefasst wurden. Google mal nach der Zahl. Das geht aber nur, wenn Amtsgerichte IPs fast immer rausrücken. In den meisten Fällen nicht, würde ja bedeuten, dass sie 45.000.000 Anträge gestellt haben von denen nur 450.000 bewilligt wurden.
Abmahnanwälte sollen 270 Millionen Euro Umsatz gemacht haben und zwar nur 2009.
Wir beide sind aber inzwischen total offtopic, weil das Thema Ausführliche Tests über VPN Dienste
ist. Back to Topic.
Edit 16.01.2010:
@KillerKahn
Ich habe kein einziges mal behauptet, dass auf die VDS-Daten zugegriffen wird sondern dass bei deutschen VPN live mitgeloggt werden könnte.
Ich muss mich nur dahingehend korrigieren, dass im Fall JAP (Dresden) nur aufgrund eines Kompromisses das BKA nicht ins Server-Zentrum durfte sondern dem BKA nur Protokolle ausgehändigt werden mussten.
Weiterhin geht es in deinem Beispiel nur um 19,99 Euro pro Monat also eine Bagatelle.
Bei massiven Uploads mit gewaltigen Downloadzahlen sieht das ganz anders aus.
@hacker1, Edit 17.01.2010:
JAP hatte eine Protokollierungslösung als Kompromiss durchsetzen können d.h. Mr. Polizei und Mr. Law wollten zu Anfang gar keinen Kompromiss.
Zitat:
Schick mir mal bitte den Link, über das Angebliche "live mitloggen" kann ich in dem c't Artikel nichts finden.
Es gibt keine Links, weil über polizeiliche bzw. geheimdienstliche Tätigkeiten absolutes Stillschweigen zu bewahren ist und man nur indirekt das Live Mitloggen schlussfolgern kann.
Irgendwie reden wir aneinander vorbei und da du den Kompromiss bei heise ganz klar gefunden hast, wundere ich mich langsam, wieso du das Aushändigen von Protokollen der JAP-Mitarbeiter an das BKA im Rahmen eines Kompromisses als "Das BKA und die Polizei dürfen und wollen nicht live mitloggen" interpretierst.
Indirekt gibst du zu, dass du nicht up to date warst?
Quelle, Beleg, dass Amtsgerichte in den meisten Fällen nicht mitmachen?
Widerspricht total der Tatsache, dass um die 450.000 P2P Filesharer gefasst wurden. Google mal nach der Zahl. Das geht aber nur, wenn Amtsgerichte IPs fast immer rausrücken. In den meisten Fällen nicht, würde ja bedeuten, dass sie 45.000.000 Anträge gestellt haben von denen nur 450.000 bewilligt wurden.
Abmahnanwälte sollen 270 Millionen Euro Umsatz gemacht haben und zwar nur 2009.
Nein, er hat Recht.
Selbst wenn der VPN-Provider seinen Sitz in Deutschland hat und gemäß den VDS-Vorgaben loggt, dürfen diese Daten nach der aktuellen Weisung des BVGs nur bei schweren Straftaten im Sinne des Gesetzes heraus gegeben werden! (Filesharing gehört nicht dazu.)
Du verwechselst hier VPN-Provider mit ISPs wie der Telekom, die sich vom Bundesdatenschutzbeauftragten die Erlaubnis geholt hat neben der VDS noch weitere IP-Daten speichern zu dürfen (was bei Flatratekunden eigentlich illegal ist - aber sie haben eben diese Sondererlaubnis).
Diese Daten sind es auch, die für die P2P-Fälle genutzt werden, da sie keine VDS-Daten sind und daher nicht unter dem besonderen Schutz der Weisung des BVGs stehen.
d.h. Mr. Polizei und Mr. Law wollten zu Anfang kar keinen Kompromiss sondern ganz klar live im Serverzentrum mitloggen.
Nein, die wollten ansonsten ganz klar den Laden dichtmachen oder den Betreiber zwingen alle Verbindungen mitzuloggen. Schick mir mal bitte den Link, über das Angebliche "live mitloggen" kann ich in dem c't Artikel nichts finden.
Zitat:
Wir beide sind aber inzwischen total offtopic, weil das Thema Ausführliche Tests über VPN Dienste
Denke ich auch, aber es geht in diesem Thread ja eigentlich sowieso nur um subjektive Einschätzungen. Ein wirklicher "Test" sollte vielleicht mal als Sticky erstellt werden.
Weiterhin geht es in deinem Beispiel nur um 19,99 Euro pro Monat also eine Bagatelle.
Bei massiven Uploads mit gewaltigen Downloadzahlen sieht das ganz anders aus.
Der Verstoß gegen §106 Urhg ist keine schwere Straftat und wird auch nicht im Katalog schwerer Straftaten aufgeführt.
Da müsste man schon mit etwas anderem kommen.